Sowieso-Fatalismus

aus: W. A. Siebel “Umgang”, 5. Aufl. 2007, S. 142 f.,

12. Exkurs: Zum Begriff “Sowieso-Fatalismus”

Medizinische Relevanz erlangen Sorgephänomene nach dem 7. Hauptsatz (“Vom sorgenvollen Blick in die Zukunft” <6>) und erst recht, wenn ein Mensch unbewußt sich als “sowieso nicht richtig” und/ oder als “sowieso nicht klug genug” oder gar als “sowieso nicht heilbar” hält. Gelegentlich kann beobachtet werden, daß diese Phänomene, die wir dem “Sowieso-Fatalismus” (wir kürzen zu “SoFat” ab) zuordnen, als depressive Symptomatik (7) oder auch als Hypochondrie mißverstanden werden können. Deshalb möchten wir hier eine kurze Erläuterung dieses Begriffs geben: In der VA wird aus dem Subjekt Kind ein Objekt gegenüber den VA-Tendenzen. Die Erfahrungen bilden die Basis der irrtümlichen Selbstvorstellungen des Kindes und werden im Frontalhirn gespeichert. Im Umgang mit den VA-Tendenzen arbeitet sich das Kind in den Raum der Familie und erhält einen eigenen zugeteilt (mütterliche Reglementierungen und ungeschriebene Gesetze). Einlaßbedingungen und erste Reglements in frühkindlicher Umgebung sind die wesentlichen Grundbestandteile zum Aufbau eines Lebensstils, die sich körperlich ausdrücken und nach Irritation organischer Mischungsverhältnisse als Fiktionen auch im Frontalhirn abbilden. Diese Fiktionen sind Produkte mütterlicher Kompromißbereitschaft.

Die natürliche Mutter-VA hat hier in der Perinatalzeit ihren sinnvollen Ort. Die Bewegungsfähigkeit des Kindes ist zwar eingegrenzt, doch nicht aufgehoben. Läßt der Vater weiteren Sinnerfahrungen Raum, verwundet er schlimmstenfalls durch sorgewirkende Einzelaktivitäten, die beim Kind als Vater-VA Projektionen unter väterlichen Bedingungen bauen helfen. Tritt jedoch ein Vater als pseudo-sinngebende Instanz so in den Raum des Kindes, der dem Kind von der Mutter überlassen ist, daß die Begrenzung sympathikomimetisch wirkt, also eine Überaktivität von Sympathikus (Sorge) auslöst, erlebt das Kind diesen Übertritt als Strafexpedition und Vollstreckung eines ihm nicht bekannten Urteils. Es erlebt die väterliche Gewalt und sich als nicht richtig. Wiederholungen dieser väterlichen Aktivität fixieren das Kind in der Vorstellung, sowieso nicht richtig zu sein. Es verdrängt die Wahrnehmung, daß das Verhalten des Vaters mit Absicht geschehen ist (8) und lernt, eigene Absichten nach vollbrachter Tat ebenfalls zu verdrängen, mindestens jedoch zu verrätseln. In extremen Fällen deutet das Kind sogar das Überlebthaben als ein von der Vater-VA Verschontsein. (9)